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Was bedeutet gemafreie Musik? 31. Juli 2009

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Die GEMA geht davon aus, dass jeder Komponist einen Wahrnehmungsvertrag bzw. Berechtigungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat (sog. GEMA-Vermutung, geregelt in § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz). In diesem Vertrag vereinbart der Komponist bzw. Urheber eines Werkes, dass die GEMA für ihn Gebühren für die Nutzung (Tantiemen) seiner Kompositionen einzieht, ähnlich einem Inkasso-Unternehmen. Der Wahrnehmungsvertrag ist personenbezogen geschlossen, hiernach ist die GEMA für alle Werke des Komponisten berechtigt, die Tantiemen einzuziehen (ausgenommen hiervon ist die Wahrnehmung für das sogenannte „große Recht“ – siehe im Wahrnehmungsvertrag).

Wer in öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Geschäften, Restaurants, Hotels, Fitness-Studios, Arztpraxen usw., Musik spielen lassen will oder Medien mit Musik untermalen möchte, um diese öffentlich zu präsentieren oder gewerblich zu nutzen, ohne GEMA-Gebühren entrichten zu müssen, kann sogenannte GEMA-freie Musik von diversen Anbietern beziehen.

Der Kunde (Nutzer) erwirbt in der Regel ein einfaches Recht für öffentliche und gewerbliche Nutzung eines Musiktitels. Die genauen Bedingungen, wie die Musik genutzt werden darf, legen die jeweiligen Anbieter selbst fest. Das größte Angebot sind Titel aus den Bereichen: Dance, Pop, Entspannungs- und Filmmusik. Gemafreie Gesangsaufnahmen findet man in der Regel nur bei großen internationalen Anbietern von Production Music.

GEMA-freie Musik darf nicht mit Royalty Free Music verwechselt werden. Royalty Free können auch Werke eines Komponisten sein, der Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Royalty free bedeutet, dass die Verlagsrechte (Sync-Recht, Werkverbindungsrecht, (Film-)Herstellungsrecht) bereits geklärt sind. Sind diese Werke jedoch bei einer Verwertungsgesellschaft registriert, müssen für diese Titel auch GEMA-Gebühren gezahlt werden…
( Rubrik gemafrei + gemafreie Musik )
Zum ganzen Artikel bei Wikipedia: Hier klicken!

Warum Gemafreie Musik ? 30. Juli 2009

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Weil Du Geld sparst und unabhängig bist! Mit dem Kauf einer gemafreie CD, einzelner MP3 Files oder Sounds von Antje aus dem Shop erhältst Du ein lebenslanges, weltweit gültiges und individuelles Nutzungsrecht.

Wann fallen Gema-Gebühren an? Bei jeder öffentlichen Aufführung und Sendung von Musik (z.B. im Warteraum einer Arztpraxis, im Frisörsalon, im Restaurant, im Hotel, bei öffentlichen Präsentationen, für Filme, Videos, als Warteschleifenmusik, für Podcasts usw.) müsst Ihr bei der Verwendung von gemapflichtiger Musik erhebliche Gebühren zahlen. Auch für Betreiber einer privaten Webside fallen Gema-Gebühren an, wenn z.B. gemapflichtige Hintergrundmusik gespielt wird.

Woher weiß ich, wann Musik gema-pflichtig ist? Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten, aber Ihr könnt davon ausgehen, dass die meisten bekannten, aber auch viele unbekannte Künstler bei der Gema oder einer anderen Verwertungsgesellschaft (z.B. Suisa, AKM, Stock Music) Mitglied sind und somit auch ihre Musik gemapflichtig ist. Im Einzelfall müsst Ihr das Musikmaterial bei der Gema prüfen. Bitte beachtet, auch wenn ein Musiker nicht bei der Gema oder einer anderen Verwertungsgesellschaft Mitglied ist, benötigt Ihr auf jeden Fall das schriftliche Einverständnis zur Nutzung vom Urheber.

Und wie steht es um die Qualität von gemafreier Musik? Anders als bei anderen Anbietern produziert Antje nicht “auf Masse”. Ihre Alben sind aufwendige Produktionen. Übrigens: Musik von Antje könnt Ihr in Kürze auch bei iTunes oder Musicload kaufen. Aber am besten, Ihr hört selbst: MP3 Hörproben

Welche Lizenz benötige ich? Wir bieten 4 verschiedene Lizenzen an, die es Euch so einfach wie möglich machen sollen, das Passende zum fairen Preis zu finden:

1. Nutzungsrecht: „Nichtkommerzielle und Private Nutzung“
2. Nutzungsrecht: „Kommerziell (Beschallung)“
3. Nutzungsrecht: „Professionelle Nutzung (Beschallung, Herstellung & Vervielfältigung)“
4. Nutzungsrecht: „Sendelizenz (Radio-, Fernseh-, Werbung- und Filmausstrahlungen)“

Hier findet Ihr eine genaue Beschreibung zu den Lizenzen: Nutzungsrechte

Wie steht es mit Videos von Youtube & Co? Sind sie grundsätzlich gemafrei? Sobald Ihr ein Video von Youtube, Google Video, Clipfish & Co heruntergeladen habt und es von Eurem Server z.B. über einen eigenen Flash-Player startet, seid Ihr als Content-Provider gemapflichtig. Auch hier ist also Vorsicht geboten. Das Gleiche gilt natürlich auch für Musik, wenn Ihr sie aus dem www ladet und in die eigene Webseite einbindet.

Für wen ist Gemafreie Musik geeignet? Für sowohl private und kommerzielle Anwender. Hier einige Anwendungen: Webseiten, Videoproduktion, Postproduktion, Videos, Hörbücher, Hörspiele, Theaterproduktion, Werbung, Fernsehen, TV-Produktion, Diashows, Hintergrundmusik, Beschallung, Podcast, Music on Demand, Warteschleifen, Klingeltonmusik, CD-Sampler, Flash Player, Flash Videos.

Kann die Gema überhaupt alles überprüfen? Musik Verwertungs-Gesellschaften verfügen über einen großen Verwaltungsapparat und gute technische Möglichkeiten. Außendienstmitarbeiter prüfen z.B. regelmäßig Restaurants, Arztpraxen, Hotels, Veranstalter etc. Auch Webseiten werden überprüft.

Aber selbst wenn die Gema Euch nicht entdeckt, besteht eine weitere Gefahr durch Plattenfirmen und Labels, die natürlich ebenfalls daran interessiert sind, dass für die Benutzung ihrer unter Vertrag stehenden Musiker Gema-Gebühren bezahlt werden.

Im Einzelfall kommt es sogar vor, dass Musiker oder das Management sich bei der Gema melden, wenn ihre Musik unberechtigter Weise Verwendung findet.

Und wenn die Gema sich bei mir meldet? Auch wenn Ihr gemafreie Musik verwendet, solltet Ihr schnell reagieren und nachweisen, dass die Musik nicht gemapflichtig ist. Hierzu benutzt bitte das Freigabedokument, das Ihr mit dem Kauf von Musik von Antje erhaltet.

Ich plane eine Gema-freie Veranstaltung. Bitte kündigt diese bei der Gema an. Lasst Euch schriftlich von den Musikern bestätigen, dass sie gema-frei sind und keine gema-pflichtigen Werke spielen. Lasst Euch ebenfalls die genaue Titelfolge der gespielten Musik als Nachweis für die Gema geben.

Und wie steht es mit dem Abspielen von Radio-Sendern? Auch für das öffentliche Abspielen von Radiosendern müssen neben GEZ zusätzlich Gema-Gebühren bezahlt werden. Daher empfehlen wir Euch z.B. in einem Restaurant, Hotel oder einem Geschäft eine Musikanlage ohne Radio zu verwenden, wenn ihr keine zusätzlichen Gema-Gebühren dafür zahlen wollt.

Ihr habt Fragen zu gemafreier Musik? Gerne beantwortet Euch Antje nach Möglichkeit alle Fragen zum Thema. Schreibt einfach eine Mail an: frage(at)antje-schulz.de ( Rubriken: gemafreie Musik, download, Portale, lizenzfrei )

Gemafreie Heroes 29. Juli 2009

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Seit April gibt es im Bestand der Stadtbibliothek bei den Tonträgern eine eigene Rubrik für gemafreie CDs der „Local Heroes“, der Bands aus Ostwürttemberg – von A wie “Anything” bis Z wie “Zott”.

Initiiert wurde das Projekt von dem Aalener Musiker Timo Schaal. Er wollte damit den zahlreichen Bands in der Region eine gemeinsame Werbeplattform schaffen und den Fans den Zugang zu ihren Tonträgern erleichtern. In der Zwischenzeit umfasst der Bestand mehr als 130 CDs, von denen jede durchschnittlich zehnmal im Jahr ausgeliehen wird.

Im Rahmen des Torhaus-Jubiläums sind am Freitag, 3. Dezember 2004 um 17 Uhr mit den “White Devils”, “Timo und Günny” und “Curtain Falls” drei Bands aus der Aalener Szene live in der Stadtbibliothek zu erleben. Moderieren wird in bewährter Manier Frau Prof. Dr. Dr. S. K. Hentze. Der Eintritt ist frei. unplugged + gemafrei

Gema muss nicht zahlen 28. Juli 2009

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… so entschied vor kurzem ein Gericht im Fall Barbara Clear und bestätigt damit Schwarz auf Weis die Missstände bei der GEMA. Künstler und engagierte Bürger reagieren mit einer Online-Petition, um den Bundestag zu einer Reform der GEMA zu bewegen.

Eigentlich wurde die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einst vom Staat eingerichtet, um die Urheberrechte und Nutzungsrechte von Musikern, Komponisten, Textern und Verlegern zu schützen und zu vertreten. Die GEMA soll zum Beispiel für jede produzierte CD und jedes im Radio oder auf Konzerten gespielte Lied einen Beitrag einsammeln, der dann an den Künstler weitergeleitet wird, von dem das Musikstück ursprünglich stammt.

Doch die Realität sind ganz anders aus: schon seit Jahren brodelt es bei den GEMA-Mitgliedern und vor einem Jahr hatte auch die staatliche Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland” in ihrem Schlussbericht einige Verfahrensweisen der GEMA kritisiert. Diese reagierte darauf aber lediglich mit ein paar kosmetische Korrekturen.

Das Dilemma wird an zahlreichen Fällen deutlich, so am Fall der Musikerin Barbara Clear. Sie hatte die GEMA verklagt, weil es ihr zu Recht unverständlich schien, daß sie nur € 5000.- an Ausschüttungen erhalten sollte, obwohl sie für ihre eigenen Konzerte mehr als € 65000 an die GEMA gezahlt hatte. Das Gericht entschied gegen Frau Clear und für die GEMA. In der Urteilsbegründung heißt es laut Frau Clear: “Ein etwaiger Zahlungsanspruch ergibt sich nicht aus den zwischen den Parteien geschlossenen Berechtigungsvertrag.” Im Klartext: jeder Künstler und Veranstalter muß an die GEMA zahlen, aber für eine Rückvergütung gibt es keine rechtliche Grundlage – die GEMA kann zahlen, muß aber nicht, und wenn sie zahlt, dann kann sie die Höhe völlig frei bestimmen.

Ein weiterer Mißstand: Bei der GEMA sind nicht alle gleich, sondern einige gleicher. Es gibt “angeschlossene”, “außerordentliche” und “ordentliche” Mitglieder. “Ordentliches” Mitglied kann man nur nach mindestens fünfjähriger Mitgliedschaft werden – sofern man gewisse Erträge einfährt und alle bürokratischen Hürden meistert. Die “ordentlichen” Mitglieder erhalten höhere Ausschüttungen als die anderen. Und es gibt davon nur 3000. Was bedeutet: das Gros der über 50000 “angeschlossenen” und “außerordentlichen” Mitglieder, von denen viele komplett leer ausgehen oder sogar draufzahlen, finanziert den Profit der anderen…
gemafreie Musiken, keine Gema zahlen
zum ganzen Artikel: Hier klicken!

Lizenzfrei aber nicht immer gemafrei 20. Juli 2009

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Auf den folgenden vorgestellten Musik-Plattformen gibt es auch Songs, die nicht GEMA-frei sind. Also genau schauen, wie die einzelnen Titel gekennzeichnet sind. Du musst immer aufpassen und gegebenenfalls bei den KünstlerInnen nachfragen, ob die Musik noch GEMA-frei ist. Denn zwischendurch wird der ein oder andere Act auch “gesigned” (d.h. bei der GEMA gelistet), und dann bist du angeschmiert, wenn du die Musik einsetzt bzw. für irgendwas Öffentliches benutzen möchtest.

Jamedo ist eine freie Musikplattform, wo du kostenlos Musik aller Genres runterladen kannst. Die MusikerInnen stellen ihre Lieder unter CC-Lizenzen. Sie erlauben dir nicht nur, ihre Musik kostenlos zu laden, sondern auch zu mixen und mit anderen zu teilen. Jamendo-NutzerInnen können Alben entdecken, untereinander teilen, bewerten und eine Diskussion in einem Forum starten. Alben werden demokratisch bewertet, basierend auf den Rezensionen der BesucherInnen. Wenn du eine/n KünstlerIn toll findest, dann kannst du ihm/ihr auch Geld spenden.

Auf Podsafe findest du eine große Auswahl an frei nutzbarer Musik. Die meisten Bands veröffentlichen dort ihre Musik unter Creative Commons. Von Acappella über Indierock, bis hinzu World Music findet sich dort jedes musikalische Genre. Podsafe ist nicht nur für deine privaten Zwecke gedacht, sondern auch für PodcasterInnen, die ihre Podcast-Sendungen mit GEMA-freier Musik unterlegen möchten.

Last.fm ist eine Community in der ausschließlich über das Thema Musik gesprochen wird. Last.fm ist keine Tauschbörse für Musik, sondern mehr ein Treffpunkt, um Musik zu hören und darüber zu reden. Bands laden hier ihre Musik hoch. Als registrierte/r BenutzerIn kannst du dort die Musik hören und dir eigene Playlists anlegen. Andere BenutzerInnen lernen deine Lieblingsmusik kennen und umgekehrt. Dabei stößt du sicher auf ganz neue Bands und Musik. Die Registrierung und Nutzung von Last.fm ist kostenlos.

“Best free mp3 community” wirbt Soundklick für sich selbst – und das stimmt auch. Das Musik-Portal bietet mehr als 2,3 Millionen freie Musiktitel im Archiv. Hier können MusikerInnen ihre eigene Musik veröffentlichen und allen Interessierten im Web zum kostenlosen und freien Download anbieten. Du musst dich allerdings registrieren, damit du die Musik auch hören und nutzen kannst – die Registrierung ist kostenlos.

Quelle: http://www.lizzynet.de/dyn/109349.php

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