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Gema muss nicht zahlen 28. Juli 2009

Posted by Qualitätsmanagement für Musik in gemafreie Musik.
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… so entschied vor kurzem ein Gericht im Fall Barbara Clear und bestätigt damit Schwarz auf Weis die Missstände bei der GEMA. Künstler und engagierte Bürger reagieren mit einer Online-Petition, um den Bundestag zu einer Reform der GEMA zu bewegen.

Eigentlich wurde die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einst vom Staat eingerichtet, um die Urheberrechte und Nutzungsrechte von Musikern, Komponisten, Textern und Verlegern zu schützen und zu vertreten. Die GEMA soll zum Beispiel für jede produzierte CD und jedes im Radio oder auf Konzerten gespielte Lied einen Beitrag einsammeln, der dann an den Künstler weitergeleitet wird, von dem das Musikstück ursprünglich stammt.

Doch die Realität sind ganz anders aus: schon seit Jahren brodelt es bei den GEMA-Mitgliedern und vor einem Jahr hatte auch die staatliche Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland” in ihrem Schlussbericht einige Verfahrensweisen der GEMA kritisiert. Diese reagierte darauf aber lediglich mit ein paar kosmetische Korrekturen.

Das Dilemma wird an zahlreichen Fällen deutlich, so am Fall der Musikerin Barbara Clear. Sie hatte die GEMA verklagt, weil es ihr zu Recht unverständlich schien, daß sie nur € 5000.- an Ausschüttungen erhalten sollte, obwohl sie für ihre eigenen Konzerte mehr als € 65000 an die GEMA gezahlt hatte. Das Gericht entschied gegen Frau Clear und für die GEMA. In der Urteilsbegründung heißt es laut Frau Clear: “Ein etwaiger Zahlungsanspruch ergibt sich nicht aus den zwischen den Parteien geschlossenen Berechtigungsvertrag.” Im Klartext: jeder Künstler und Veranstalter muß an die GEMA zahlen, aber für eine Rückvergütung gibt es keine rechtliche Grundlage – die GEMA kann zahlen, muß aber nicht, und wenn sie zahlt, dann kann sie die Höhe völlig frei bestimmen.

Ein weiterer Mißstand: Bei der GEMA sind nicht alle gleich, sondern einige gleicher. Es gibt “angeschlossene”, “außerordentliche” und “ordentliche” Mitglieder. “Ordentliches” Mitglied kann man nur nach mindestens fünfjähriger Mitgliedschaft werden – sofern man gewisse Erträge einfährt und alle bürokratischen Hürden meistert. Die “ordentlichen” Mitglieder erhalten höhere Ausschüttungen als die anderen. Und es gibt davon nur 3000. Was bedeutet: das Gros der über 50000 “angeschlossenen” und “außerordentlichen” Mitglieder, von denen viele komplett leer ausgehen oder sogar draufzahlen, finanziert den Profit der anderen…
gemafreie Musiken, keine Gema zahlen
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