Was bedeutet gemafreie Musik? 31. Juli 2009
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Die GEMA geht davon aus, dass jeder Komponist einen Wahrnehmungsvertrag bzw. Berechtigungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat (sog. GEMA-Vermutung, geregelt in § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz). In diesem Vertrag vereinbart der Komponist bzw. Urheber eines Werkes, dass die GEMA für ihn Gebühren für die Nutzung (Tantiemen) seiner Kompositionen einzieht, ähnlich einem Inkasso-Unternehmen. Der Wahrnehmungsvertrag ist personenbezogen geschlossen, hiernach ist die GEMA für alle Werke des Komponisten berechtigt, die Tantiemen einzuziehen (ausgenommen hiervon ist die Wahrnehmung für das sogenannte „große Recht“ – siehe im Wahrnehmungsvertrag).
Wer in öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Geschäften, Restaurants, Hotels, Fitness-Studios, Arztpraxen usw., Musik spielen lassen will oder Medien mit Musik untermalen möchte, um diese öffentlich zu präsentieren oder gewerblich zu nutzen, ohne GEMA-Gebühren entrichten zu müssen, kann sogenannte GEMA-freie Musik von diversen Anbietern beziehen.
Der Kunde (Nutzer) erwirbt in der Regel ein einfaches Recht für öffentliche und gewerbliche Nutzung eines Musiktitels. Die genauen Bedingungen, wie die Musik genutzt werden darf, legen die jeweiligen Anbieter selbst fest. Das größte Angebot sind Titel aus den Bereichen: Dance, Pop, Entspannungs- und Filmmusik. Gemafreie Gesangsaufnahmen findet man in der Regel nur bei großen internationalen Anbietern von Production Music.
GEMA-freie Musik darf nicht mit Royalty Free Music verwechselt werden. Royalty Free können auch Werke eines Komponisten sein, der Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Royalty free bedeutet, dass die Verlagsrechte (Sync-Recht, Werkverbindungsrecht, (Film-)Herstellungsrecht) bereits geklärt sind. Sind diese Werke jedoch bei einer Verwertungsgesellschaft registriert, müssen für diese Titel auch GEMA-Gebühren gezahlt werden…
( Rubrik gemafrei + gemafreie Musik )
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